Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Festival: „Ab & Zu lauschen und tanzen (No. 4)”
Veranstalter: Sebastian Dörenmeier, An der Mosebecke 4, 32758 Detmold
1. Geltungsbereich & Barrierefreiheit
Diese AGB gelten für den Kauf von Eintrittskarten (Tickets) und den Besuch des Festivals „Ab & Zu lauschen und tanzen“. Mit dem Erwerb eines Tickets erkennt der Käufer diese Bedingungen sowie die am Veranstaltungsort ausgehängte Hausordnung an.
Hinweis zur Barrierefreiheit: Unser Gelände ist naturbelassen und teilweise uneben. Die Fläche ist damit nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar. Solltest du spezielle Anforderungen haben, kontaktiere uns bitte vor dem Ticketkauf.
2. Vertragsschluss & Weiterverkauf
Vertrag: Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Kaufvorgangs (online via Pretix) oder den Kauf an der Abendkasse zustande. Es besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Weiterverkauf: Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist untersagt. Die private Weitergabe im Freundeskreis zum Originalpreis ist gestattet.
3. Einlass, Hausrecht & Verhaltensregeln
Zutritt: Einlass erfolgt nur mit gültigem Ticket gegen Bändchen oder Tagesstempel. Wir behalten uns vor, den Einlass aus wichtigem Grund (z. B. Überfüllung, aggressives Verhalten) zu verweigern.
Sicherheitskontrolle: Wir führen Taschenkontrollen und Bodychecks durch. Gefährliche Gegenstände (Waffen, Pyrotechnik, Glasbehälter) sowie illegale Drogen sind streng verboten.
Hausrecht: Wir legen Wert auf ein respektvolles Miteinander. Wer gegen die Hausordnung verstößt, andere gefährdet oder diskriminierendes, rassistisches oder sexistisches Verhalten zeigt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Geländes verwiesen werden.
4. Absage, Abbruch & Programmänderung:
Änderungen: Änderungen im Line-Up berechtigen nicht zur Rückgabe des Tickets, sofern der Gesamtcharakter des Festivals erhalten bleibt.
Abbruch/Absage: Bei einer Absage vor Beginn erstatten wir den Nennwert des Tickets (exkl. Gebühren). Muss das Festival aufgrund von höherer Gewalt, Unwetter (Gefahr für Leib und Leben) oder behördlicher Anordnung abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
5. Haftung & Gesundheit
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Besucher für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden haften. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Besuchern, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und an die Anweisungen des Aufsichtspersonals halten, können vom Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz verwiesen bzw. es kann grundsätzliches Platzverbot auch für zukünftige Veranstaltungen ausgesprochen werden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit der Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
1. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Ferner ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchenden zuzurechnen sind.
Der Haftungsausschluss gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei anfänglicher Unmöglichkeit, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens begrenzt wird.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden herrührend aus Naturereignissen, Einbruch, Diebstahl oder für sonstige Schäden an Wertgegenständen.
3. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.
4. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
Lautstärke/Effekte: Auf dem Gelände werden hohe Schallpegel sowie Lichteffekte eingesetzt. Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr; die Nutzung von Gehörschutz wird dringend empfohlen.
6. Bild- und Tonaufnahmen
Mit Betreten des Geländes willigst du unwiderruflich ein, dass du im Rahmen von Foto- oder Videoaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit des Festivals (z. B. Social Media, Aftermovies) unentgeltlich abgebildet werden darfst.
Private Aufnahmen: Fotos für den privaten Gebrauch sind erlaubt. Professionelles Equipment (z.B. DSLRs mit Wechselobjektiven) bedarf einer vorherigen Presse-Akkreditierung.
7. Camping & Fahrzeuge, Zutritt:
Camping ist nur mit einem gültigen Kombi-Ticket gestattet. Rettungswege sind unbedingt freizuhalten.
Umwelt: Wir lieben die Natur. Jeder Gast verpflichtet sich, seinen Platz sauber zu halten und seinen Müll bei der Abreise wieder komplett mitzunehmen.
Verbote: Offenes Feuer/Lagerfeuer (Waldbrandgefahr!), Glasbehälter, Stromaggregate und große Musikanlagen sind verboten.
Ruhezeiten: Von 00:00 bis 10:00 Uhr ist die Lautstärke auf dem Campingplatz auf ein Minimum zu reduzieren („Nachtruhe“).
Fahrzeuge: PKW nur zum Be-/Entladen bei An- & Abreise. Für Vans und Wohnmobile gibt es ausgewiesene Stellplätze.
8. Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) oder mit einer schriftlich beauftragten Begleitperson (“Muttizettel”) Zutritt.
9. Tiere
Aus Gründen des Tierwohls (Lärmbelastung, Stress) und der Sicherheit aller Besuchenden ist das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren auf das Festival- und Campinggelände nicht gestattet.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
